Sanierungspflicht beim Hauskauf nach dem neuen GEG ab Januar 2024

 Seit Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das umfassende Änderungen für Immobilieneigentümer mit sich bringt. Besonders betroffen sind Käufer und Erben von Immobilien, die nun bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentümerwechsel durchführen müssen. Ein Bausachverständiger kann Ihnen entscheidend dabei helfen, diese Pflichten zu erfüllen und die Effizienz Ihrer Immobilie zu steigern.

Was beinhaltet die Sanierungspflicht nach dem GEG?

Die Sanierungspflicht nach dem GEG für Immobilienkäufer und Erben umfasst wichtige energetische Maßnahmen:

  1. Dämmung der obersten Geschossdecke oder alternativ des Daches, wenn sich darüber ein nicht beheizter Dachraum befindet.
  2. Austausch von Ölheizungen, die vor 1991 installiert wurden, durch moderne Heizsysteme.
  3. Isolierung der Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen zur Minimierung von Wärmeverlusten.

Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, den Energieverbrauch zu senken und den Wohnkomfort zu verbessern.

Die Bedeutung eines Bausachverständigen

Ein Bausachverständiger ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Sanierungsarbeiten gemäß den Vorschriften des GEG ausgeführt werden. Er kann eine detaillierte Inspektion der Immobilie vornehmen, um festzustellen, welche Sanierungen nötig sind und wie diese am besten umgesetzt werden können. Zudem kann der Bausachverständige dabei helfen, Fördermöglichkeiten für die Sanierung zu identifizieren und zu beantragen.

Kosten und Finanzierungshilfen

Die Kosten für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen können variieren, doch staatliche Unterstützung ist verfügbar. Förderungen durch das BAFA und die KfW bieten finanzielle Hilfen für energetische Sanierungen, wie den Wechsel von Ölheizungen und die Dämmungsarbeiten. Ein Bausachverständiger kann Ihnen dabei helfen, die passenden Förderprogramme zu finden und Ihre Sanierungskosten zu optimieren.

Die Einhaltung der Sanierungspflicht GEG beim Hauskauf ist nicht nur gesetzlich erforderlich, sondern auch eine Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie. Lassen Sie sich von einem qualifizierten Bausachverständigen beraten, um den Prozess effizient und erfolgreich zu gestalten.